Hüpfburg-Sicherheit: Darauf achten Eltern und Veranstalter

Aktualisiert am · Lesezeit ca. 2 Min.

Hüpfburgen machen riesigen Spaß – damit es dabei bleibt, kommt es auf richtigen Aufbau, gute Aufsicht und ein geprüftes Gerät an. Hier sind die wichtigsten Punkte für Eltern, Vereine und Veranstalter.

Geprüfte Geräte: Frag nach

Für aufblasbare Spielgeräte gibt es die europäische Norm DIN EN 14960. Sie beschreibt Anforderungen an Konstruktion, Verankerung und Betrieb. Seriöse Verleiher lassen ihre Hüpfburgen regelmäßig von sachkundigen Stellen prüfen und können dir die Prüfunterlagen zeigen.

Scheu dich nicht, bei der Anfrage danach zu fragen – ein guter Verleiher beantwortet das gern.

  • Wann wurde die Hüpfburg zuletzt geprüft?
  • Gibt es eine Betriebsanleitung mit Windgrenze und maximaler Personenzahl?
  • Hat der Verleiher eine Betriebshaftpflichtversicherung?
  • Wird die Hüpfburg vom Verleiher aufgebaut und eingewiesen?

Richtig aufbauen und verankern

Die Hüpfburg muss an allen vorgesehenen Ankerpunkten gesichert sein – auf Rasen mit Erdnägeln, auf festen Untergründen mit ausreichend schweren Gewichten. Vor dem Eingang gehört eine Aufprallmatte hin. Das Gebläse muss frei ansaugen können und darf nicht abgedeckt werden.

Aufsicht: immer ein Erwachsener

Während die Hüpfburg genutzt wird, muss ständig ein Erwachsener daneben stehen, der die Regeln durchsetzt und bei Problemen sofort reagiert – zum Beispiel, wenn das Gebläse ausfällt und die Burg Luft verliert. Dann alle Kinder ruhig herausholen.

Regeln für die Kinder

  • Nur so viele Kinder gleichzeitig wie erlaubt, Altersgruppen trennen
  • Schuhe aus, Brillen und Schmuck ab, Taschen leeren
  • Kein Essen, Trinken oder Kaugummi
  • Nicht schubsen, keine Saltos, nicht an den Wänden hochklettern
  • Rutschen nur sitzend und mit den Füßen voran

Wetter: Wind ist die größte Gefahr

Hüpfburgen dürfen nur bis zur Windgrenze des Herstellers betrieben werden, bei vielen Modellen etwa 38 km/h (Windstärke 5–6). Achte auch auf Böen und Gewitterwarnungen. Bei Regen pausieren, weil die Flächen rutschig werden.

Häufige Fragen

Was ist die DIN EN 14960?

Die DIN EN 14960 ist die europäische Norm für aufblasbare Spielgeräte wie Hüpfburgen. Sie legt unter anderem Anforderungen an Konstruktion, Verankerung und sicheren Betrieb fest.

Ab welcher Windstärke muss eine Hüpfburg geräumt werden?

Maßgeblich ist die Betriebsanleitung des Herstellers. Bei vielen Modellen liegt die Grenze bei etwa 38 km/h, also Windstärke 5–6. Bei Böen lieber früher räumen.

Muss eine Hüpfburg beaufsichtigt werden?

Ja. Während der Nutzung sollte immer ein Erwachsener direkt an der Hüpfburg sein.

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Alle Preisangaben sind unverbindliche Richtwerte und können je nach Region, Saison und Anbieter abweichen. Die Angaben ersetzen keine Betriebsanleitung und keine rechtliche Beratung.

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