Nutzungsbedingungen der HOPS24 Partner-API
Version API-2026-10-v2 · gültig für Verträge ab dem 04.10.2026; für zuvor geschlossene Verträge gelten Änderungen nach § 13
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Programmierschnittstelle („Partner-API“) der Plattform HOPS24. Anbieter der Partner-API ist Immobackup, Dönhoffstraße 11, 10318 Berlin („HOPS24“). Vertragspartner ist das Unternehmen, das sich für einen Zugang registriert oder einen Zugang mit HOPS24 vereinbart („Partner“).
(2) Die Partner-API richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn HOPS24 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform (AGB) gelten ergänzend, soweit diese Bedingungen nichts Abweichendes regeln.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) HOPS24 stellt dem Partner im Umfang des gewählten Pakets einen Zugang zur Partner-API zur Verfügung. Je nach Paket umfasst dieser insbesondere: das Abrufen öffentlich sichtbarer Angebote regionaler Anbieter (Suche, Angebotsdetails, Verfügbarkeit, Kategorien), das Übermitteln von Anfragen von Endkunden an Anbieter, die Synchronisation eigener Daten für Anbieter, die ihr Konto mit dem Zugang verknüpfen („Anbieter-Integration“), sowie Benachrichtigungen per Webhook. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ist in der API-Dokumentation beschrieben. Für Anbieter umfasst ein Paket zusätzlich die Website-Widgets und das WordPress-Plugin von HOPS24; ab dem Paket Business ohne den Hinweis „über HOPS24“ und mit Anfrageformular auf der eigenen Website. Endet das Paket oder wird der Zugang nach § 9 Abs. 3 beschränkt, gilt wieder der Umfang des Pakets Free.
(2) Die abrufbaren Angebotsdaten stammen von den jeweiligen Anbietern. HOPS24 ist selbst nicht Vermieter oder Verkäufer der angebotenen Geräte. Verträge über Miete, Aufstellung oder Kauf kommen ausschließlich zwischen Endkunde und Anbieter zustande; weder HOPS24 noch der Partner werden dadurch Vertragspartei.
(3) Anbieter können der Ausspielung ihrer Angebote über die Partner-API jederzeit widersprechen. Der Datenbestand kann sich dadurch ohne Vorankündigung verändern; ein Anspruch auf bestimmte Angebote, Anbieter, Regionen oder einen Mindestbestand besteht nicht.
§ 3 Vertragsschluss und Zugangsdaten
(1) Unternehmen registrieren sich unter API-Konto anlegen und akzeptieren dabei diese Bedingungen; mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse kommt ein Vertrag über das Paket Free zustande. Anbieter nutzen das API-Konto mit ihrem bestehenden Anbieterkonto; für sie kommt der Vertrag über das Paket Free zustande, sobald sie im API-Konto einen Schlüssel erzeugen oder ein Paket bestellen. Die kostenpflichtigen Pakete Starter und Business bestellt der Partner im API-Konto; der Vertrag über das jeweilige Paket kommt mit Abschluss des Bestellvorgangs beim Zahlungsdienstleister Stripe zustande. Das Paket Partner wird individuell vereinbart; dafür kann das Formular auf der Seite Partner-API genutzt werden. HOPS24 kann eine Registrierung ablehnen oder einen Zugang nach § 11 sperren, insbesondere wenn Zweifel an der Unternehmereigenschaft bestehen.
(2) Der Partner erhält einen oder mehrere API-Schlüssel, getrennt für Test (Sandbox mit Beispieldaten) und Live-Betrieb. Die Schlüssel sind geheim zu halten, dürfen nicht in öffentlich einsehbarem Code (z. B. Browser-Skripten ohne Domainfreigabe oder öffentlichen Repositorien) abgelegt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Partner haftet für Abrufe, die mit seinen Schlüsseln erfolgen, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
(3) Schlüssel kann der Partner im API-Konto jederzeit selbst widerrufen und neu erzeugen. Besteht der Verdacht, dass ein Schlüssel Unbefugten bekannt geworden ist, widerruft der Partner ihn unverzüglich; kann er das nicht, informiert er HOPS24 unverzüglich, und HOPS24 sperrt den Schlüssel.
§ 4 Leistungsumfang, Kontingente und Verfügbarkeit
(1) Umfang, Abrufkontingent pro Kalendermonat und Abrufe pro Sekunde ergeben sich aus dem gewählten Paket gemäß der Preisübersicht auf der Seite Partner-API bzw. einer individuellen Vereinbarung. Ist das Kontingent ausgeschöpft, werden weitere Abrufe bis zum Monatsende abgelehnt; eine automatische kostenpflichtige Erweiterung erfolgt nicht. HOPS24 informiert den Partner per E-Mail, wenn 80 % und wenn 100 % des Monatskontingents erreicht sind.
(2) HOPS24 bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Partner-API, schuldet aber – vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung über einen Service-Level im Paket Partner – keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit planbar, vorab angekündigt.
(3) Die Partner-API ist versioniert. Änderungen, die bestehende Integrationen beeinträchtigen können (z. B. das Entfernen von Feldern oder Endpunkten), kündigt HOPS24 mindestens 30 Tage vorher in Textform an, es sei denn, sie sind aus Sicherheitsgründen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben sofort erforderlich. Erweiterungen, die bestehende Integrationen nicht beeinträchtigen, sind jederzeit zulässig.
§ 5 Pflichten bei der Darstellung von Angeboten
(1) Der Partner stellt jedes über die Partner-API bezogene Angebot mit einem gut sichtbaren Link auf die zugehörige Angebotsseite bei HOPS24 (Feld url) dar. In den Paketen Free und Starter ist zusätzlich der Hinweis „via HOPS24“ erforderlich.
(2) Angebotsinhalte dürfen nicht in einer Weise verändert, gekürzt oder kombiniert werden, die ihren Aussagegehalt verfälscht. Preise sind als Angaben des jeweiligen Anbieters kenntlich zu machen; ist ein Preis nicht angegeben, ist das Angebot als „Preis auf Anfrage“ darzustellen. Der Partner ist für die rechtskonforme Gestaltung seiner eigenen Darstellung verantwortlich, insbesondere nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
(3) Bezogene Daten dürfen höchstens 24 Stunden zwischengespeichert werden und müssen danach neu abgerufen oder gelöscht werden. Untersagt sind insbesondere: die Weitergabe, der Weiterverkauf oder die Unterlizenzierung der Daten; der Aufbau eigener dauerhafter Datenbestände aus den Daten; das automatisierte Auslesen der Website von HOPS24 außerhalb der Partner-API; sowie die Nutzung der Daten, um Anbieter oder Endkunden unter Umgehung von HOPS24 abzuwerben oder zu kontaktieren.
§ 6 Übermittlung von Anfragen
(1) Über die Partner-API dürfen ausschließlich Anfragen übermittelt werden, die ein Endkunde selbst und auf eigenen Wunsch gestellt hat. Automatisch erzeugte, fiktive oder ohne Wissen des Endkunden gestellte Anfragen sind unzulässig.
(2) Der Partner informiert den Endkunden vor der Übermittlung klar darüber, dass seine Angaben an HOPS24 und den jeweiligen Anbieter weitergegeben werden, und holt – soweit erforderlich – dessen Einwilligung ein. Mit dem Feld consent: true bestätigt der Partner dies für jede einzelne Anfrage.
(3) Für die Erhebung der Daten auf seiner eigenen Website oder in seiner eigenen Anwendung ist der Partner datenschutzrechtlich selbst verantwortlich. Ab Eingang der Anfrage verarbeitet HOPS24 die Daten als eigener Verantwortlicher nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung (Abschnitt 2.8). Der Partner erhält über die Partner-API keine Antwortinhalte der Anbieter.
§ 7 Anbieter-Integration und Webhooks
(1) Zugriffe auf Konten von Anbietern (Synchronisation von Angeboten, Anfragen, Aufträgen und Sperrtagen) sind nur für Konten zulässig, deren Inhaber den Zugriff freigegeben hat. Die Freigabe kann jederzeit widerrufen werden; der Zugriff wird dann gesperrt. Daten, die der Partner im Rahmen einer Anbieter-Integration erhält, verarbeitet er ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des jeweiligen Anbieters.
(2) Webhook-Empfangsadressen müssen unter der Kontrolle des Partners stehen und über HTTPS erreichbar sein. Der Partner prüft die Signatur jeder Benachrichtigung. HOPS24 kann Webhooks nach wiederholt fehlgeschlagener Zustellung deaktivieren.
§ 8 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG, und treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten.
(2) Soweit im Rahmen eines individuellen Vertrags eine Auftragsverarbeitung erfolgt, schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Sicherheitsvorfälle, die die jeweils andere Partei betreffen können, teilen sich die Parteien unverzüglich mit.
§ 9 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss auf der Seite Partner-API ausgewiesenen bzw. individuell vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Paket Free ist unentgeltlich.
(2) Die Pakete Starter und Business werden als Abonnement mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland) abgerechnet. Das Entgelt ist zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums im Voraus fällig und wird über das beim Bestellvorgang hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Das Abonnement verlängert sich jeweils um den gewählten Zeitraum, bis es nach § 10 gekündigt wird. Rechnungen stellt HOPS24 elektronisch über Stripe bereit (per E-Mail und im Kundenportal). Die Umsatzsteuer wird nach den gesetzlichen Vorgaben anhand der Rechnungsanschrift und gegebenenfalls der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer berechnet; für Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gilt das Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers). Der Partner ist für die Richtigkeit seiner Rechnungs- und Steuerangaben verantwortlich. Rabatt- oder Gutscheincodes gelten nur im jeweils angegebenen Umfang.
(2a) Wechsel zwischen den Paketen Starter und Business sowie zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung nimmt der Partner im Kundenportal vor. Sie werden sofort wirksam; bereits gezahlte Entgelte werden anteilig verrechnet (Gutschrift bzw. Nachberechnung über Stripe).
(3) Schlägt eine Zahlung fehl, informiert HOPS24 den Partner per E-Mail (Mahnung in Textform). Ist das fällige Entgelt 14 Tage nach Fälligkeit nicht beglichen, beschränkt HOPS24 den Zugang bis zum Ausgleich auf den Umfang des Pakets Free; nach Zahlungseingang wird das bezahlte Paket automatisch wieder freigeschaltet. Das Recht zur Sperre nach § 11 und gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
(4) HOPS24 kann die Preise mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume anpassen. Preiserhöhungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt; der Partner kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Kostenpflichtige Pakete kann der Partner jederzeit im Kundenportal oder in Textform zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums (Monat bzw. Jahr) kündigen; HOPS24 kann mit gleicher Frist in Textform kündigen. Nach dem Ende eines kostenpflichtigen Pakets läuft der Zugang im Paket Free weiter. Den Vertrag insgesamt (einschließlich des Pakets Free) können beide Parteien jederzeit in Textform kündigen; ein laufendes kostenpflichtiges Paket endet dabei zum Ende des Abrechnungszeitraums.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für HOPS24 insbesondere bei schwerwiegenden oder trotz Abmahnung wiederholten Verstößen gegen §§ 3, 5, 6 oder 7 vor.
(3) Nach Ende des gesamten Vertragsverhältnisses löscht der Partner alle über die Partner-API bezogenen Daten innerhalb von sieben Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4) Schlagen auch die von Stripe automatisch wiederholten Zahlungsversuche fehl, endet das kostenpflichtige Paket; der Zugang läuft im Paket Free weiter. Offene Entgelte bleiben geschuldet.
§ 11 Sperrung
HOPS24 kann einzelne Schlüssel oder den gesamten Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Bedingungen, einen Missbrauch, eine Gefährdung der Sicherheit oder Stabilität der Plattform oder einen Zahlungsverzug nach § 9 Abs. 3 vorliegen. HOPS24 informiert den Partner vorab, soweit dies zumutbar ist, andernfalls unverzüglich danach, und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
§ 12 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Angebotsdaten werden von den Anbietern eingestellt. HOPS24 übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität sowie für die tatsächliche Verfügbarkeit der angebotenen Geräte.
(2) HOPS24 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der vom Partner in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für das unentgeltliche Paket Free haftet HOPS24 – außer in den Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(5) Der Partner stellt HOPS24 von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten nach §§ 3, 5, 6 oder 7 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
HOPS24 kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und der Partner dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge sowie auf das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu kündigen, wird in der Mitteilung besonders hingewiesen. Änderungen der Hauptleistungspflichten bedürfen der Zustimmung des Partners.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von HOPS24.
(3) Erklärungen nach diesen Bedingungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Kontakt: info@hops24.de